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Rahmenvertragspartner des Auswärtigen Amts

Rahmenvertragspartner der Bundeswehr

Start Versicherter Umzug

Wir sind versichert

Sicherlich kennen Sie den Spruch: „wo gehobelt wird, da fallen Späne“!,

dies ist aber bei uns kein Motto,

trotz größter Sorgfalt durch unsere Fachleute beim Demontieren, Verpacken, Verladen, Transportieren, Montieren oder Installieren können Schäden beim Umzug nie ganz ausgeschlossen werden.

Deswegen möchten wir Sie über verschiedenen Versicherungen informieren:

Unternehmen, die nur mit kleinen Transportern mit einem zGG. von bis zu 3,5 to unterwegs sind, unterliegen meist nicht den Regeln des Güterkraftverkehrsgesetzes.

Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet!

Individual-Umzüge ist ein Unternehmen gemäß dem Güterkraftverkehrsgesetz.

Wir sind daher nach dem Gesetz verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, die Schäden ausgleicht, für die wir verantwortlich wären. Wir arbeiten hier mit Schunck Group zusammen.

Diese – für Sie immer kostenlose - Versicherung ist die gesetzliche Grundhaftung, die jedes ordentliche angemeldete Umzugsunternehmen haben muss. Diese darf Ihnen nicht extra in Rechnung gestellt werden.

Die gesetzliche Grundhaftung beim Umzugsgut wurde auf 620,00 € pro CBM Umzugsgut festgesetzt. Laut § 451 ff HGB. Bei einem Umzug von 50 CBM würde dies einer Grundhaftung von 31.000,00 € entsprechen. Bis zu dieser Höhe sind Schäden gedeckt, die im Verantwortungsbereich der Umzugsfirma einträten.

Die Grundhaftung bezieht sich immer auf den Zeitwert. Sie ersetzt keine Schäden, die trotz Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abwenden können, die also aufgrund „unabwendbarer Ereignisse“ einträten (Fahrzeugverlust durch Brand, Verursachen eines Unfalls durch unbekannte Dritte, Unfall durch Blitzeis, etc.)

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Versicherungshöhe der Grundhaftung nicht ausreicht, so können Sie jederzeit (vor Umzugsbeginn!) gegen eine geringe Gebühr eine zusätzliche Umzugs-Transportversicherung abschließen. Hier können Sie Ihren Hausrat nicht zur zum Zeitwert sondern auch zum Neuwert versichern lassen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Kunstgegenstände, Antiquitäten, etc können auch gesondert versichert werden.

Die zusätzliche Umzugstransportversicherung deckt auch Schäden, die durch so genannte „unabwendbare Ereignisse“ auftreten. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Wertangabe. Sie kann entweder zum Neuwert – sogenannter Wiederbeschaffungswert) oder zum Zeitwert des Hausrates abgeschlossen werden. (Sofern dieser höher als 620,00 € pro CBM liegt)

Die Umzugstransport-Versicherung leistet Ersatz bei Verlust oder Beschädigung Ihres Umzugsgutes – und zwar in der Zeit von der Übernahme des Umzugsgutes durch uns bis zur vollendeten Ablieferung, bzw. Auslieferung am Bestimmungsort. Etwaige Schäden, die beim Demontieren, Ein- bzw. Auspacken oder Aufbauen des Umzugsgutes durch unsere Mitarbeiter entstehen, sind ebenso versichert.

Der Versicherungswert ist der Neuwert Ihres Umzugsgutes – d.h., ersetzt werden die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte anfallen. Kurz gesagt: Reparatur bei Beschädigung, Ersatz bei Verlust oder wenn eine Reparatur nicht möglich ist.

Möbel und technische Einrichtungsgegenstände verlieren rapide an Wert. Viele Umziehende überschätzen den Zeitwert Ihrer Wohnungseinrichtung. Um bei einem Verlust des Hausrates nicht hohen materiellen Schaden zu erleiden, empfiehlt sich daher der Abschluss der Umzugsguttransportversicherung zum Wiederbeschaffungswert / Neuwertversicherung.

Teilen Sie uns den Wert den Sie versichert haben mit, und wir ermitteln die günstige Prämie für Sie.

Fristen

Kommt es zu Schäden, ist es wichtig die Fristen für die Schadensmeldung einzuhalten. Gehen Sie nach dem Umzug mit dem Teamleiter einmal in Ruhe durch die neue Wohnung und sehen sich alles genau an. Vermerken Sie Reklamationen auf dem Arbeitsschein, bzw. auf dem Schadensprotokoll. Notierte Schäden gelten als und gemeldete Schäden.

Für weitere Schäden gilt:

Offen sichtbare Schäden müssen uns spätestens am Tag nach dem Umzug schriftlich angezeigt. Der Schaden ist zu beschreiben („Kratzer am Sideboard“ ist nicht ausreichend, „Kratzer an der linken Seite des Sideboards“ beschreibt den Schaden. Der Gesetzgeber hat die Schriftform vorgesehen. Telefonische Schadensmeldung reicht nicht aus.

Für verdeckte, nicht offen ersichtliche Schäden gilt, dass der Schaden spätestens 14 Tage nach dem Umzug angezeigt sein muss. Es gelten die gleichen formalen Kriterien wie bei den offen ersichtlichen Schäden.

Die Fristen gelten sowohl für die Grundhaftung als auch für die eventuell abgeschlossene Umzugsguttransportversicherung.

Die Aufnahme der Schäden auf dem Arbeitsschein / Schadensprotokoll ist eine Tatsachenfeststellung, sie stellt kein Schuldanerkenntnis dar.

Die Firma Individual-Umzüge ist auch Rahmenvertragspartner der Bundeswehr und des Auswärtigen Amtes, und ist somit verpflichtet nicht nur über die gesetzlich vorgeschrieben Transportversicherung, sondern auch eine Betriebshaftpflichtversicherung zu haben.

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden an Wänden, Türen und Böden. Wir bieten dies unseren Privatkunden als kostenlose Besonderheit an, damit Sie sich noch sicherer fühlen, falls doch mal ein Schaden passieren sollte.

Auch hier gelten die bereits genannten Fristen bei aufgetretenen Schäden.